Es können auch ganze Anlagen gemietet werden.
Bitte Kontaktieren sie uns für eine kostenlose Offerte.
Stundensätze ( pro Stunde = 60 Minuten)
Produktionsleiter 90 CHF |
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Tontechniker 85 CHF |
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Lichttechniker 80 CHF |
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Techniker 70 CHF Stage Manager 75 CHF |
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Transportkosten
Personenwagen Goldach pauschal 20 CHF |
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Personenwagen ausserhalb Goldach, bis 50km, pauschal 50 CHF |
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Personenwagen pro Mehrkilometer 0.80 CHF |
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Anhänger bis 2 Tonnen pauschal 80 CHF |
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Transporter 3,5 Tonnen Auf Anfrage |
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Eventsicherheit
Gerne beraten wir sie in Sachen Eventsicherheit und bieten ihn den Perfekten schütz für ihr Event.
Auch mit den neuen COVID-19 Richtlinien helfen wir Ihren sehr gerne zum passenden Schutzkonzept für ihren Event.
Catering
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Mehrtägige Anlässe (Tagesfaktor)
Anzahl Einsatztage Faktor
1 Tag 1.0
2 Tage 1.5
3 Tage 2.0
4 Tage 2.5
5 Tage 3.0
6 Tage 3.5
7 Tage 4.0
Längere Mietdauern und Langzeitmieten auf Anfrage
Wo nicht anders vermerkt, handelt es sich bei allen Preisen um Mietpreise für 1 Einsatztag.
Diese Mietpreisliste ersetzt alle bisherigen Preislisten und ist nicht abschliessend. Preis- und Modelländerungen vorbehalten. Kein Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietbedingungen)
1. Mietgebühr
Die Mietgebühr ist im Voraus fällig, wenn nichts anderes vereinbart wird. Der Vermieter hat das Recht, eine Kaution zu verlangen. Vor der vollständigen Begleichung des Mietpreises und gegebenenfalls der Kaution ist der Vermieter berechtigt, die Auslieferung der Mietsache zu verweigern. Ohne abweichende Vereinbarung gehen Hin- und Rücktransport, Installation, Demontage, sowie allfällige weitere Kosten zu Lasten des Mieters.
Karten Zahlung akzeptiert.
EC-Karte mit auf preis von 1,5 % auf den Gesamtbetrag.
Kreditkarte mit auf preis von 2,5 % auf den Gesamtbetrag.
2. Rücktritt / Annullierung
Annulliert ein Kunde eine bereits
bestätigte Vermietung, betragen die Annullierungskosten
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25%
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50%
- bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%
- weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 100% des vereinbarten Mietbetrages.
Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder
angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall verrechnet.
Ebenso Mietausfälle, die durch ursprüngliche Materialreservationen entstanden
sind.
3. Zeitpunkt der Rückgabe
Werden die gemieteten Geräte
nicht rechtzeitig zurückgebracht, wird pro Tag ein Zuschlag von 50% der
Tagesmiete verrechnet. Der Mieter haftet zusätzlich für die Schäden, die durch
die Verspätung entstehen (z.B. Schadenersatzforderungen der Nachmieter und Umtriebs
Entschädigung des Vermieters).
4. Eigentum an der Mietsache
Die gemieteten Gegenstände
bleiben Eigentum des Vermieters und dürfen vom Mieter weder veräussert,
verpfändet, abgeändert, noch ohne Einwilligung des Vermieters repariert werden.
Eine Weitervermietung oder Verleihung ist ausgeschlossen, wenn nichts anderes
vereinbart wurde.
5. Haftung des Mieters
Der Vermieter haftet in keiner
Weise bei Defekten an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
Allfällige Reparaturen dürfen nur vom Vermieter oder mit schriftlicher
Genehmigung von einer von ihm bestimmten Person oder Firma durchgeführt werden.
Sind für Reparaturen Ersatzteile nötig, so müssen diese beim Vermieter oder an
dem von ihm bestimmten Ort gekauft werden.
Jegliche Haftung des Vermieters wird wegbedungen. Insbesondere kann der Mieter
den Vermieter nicht belangen für Betriebsstörungen und Defekte an den
Mietsachen während der Mietdauer und daraus resultierende Folgeschäden.
Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust und für Schäden an den
Mietsachen, welche durch den Mieter, seine Mitarbeiter oder durch Drittpersonen
verursacht werden, sowie allen daraus resultierenden Folgeschäden. Die Haftung
aus dem Vertrag beginnt mit der Übergabe der Mietsachen ab Lager des
Vermieters.
Wird der Transport vom Vermieter durchgeführt, geht die Gefahr für die
Mietsachen mit dem Verlad auf den Mieter über und endet mit der Rückgabe im
Lager des Vermieters.
6. Versicherung
Der Mieter hat für die
Vertragsdauer die gemieteten Gegenstände auf seine Kosten zu versichern,
insbesondere gegen Feuer-, Wasser-, Elementar-, Transportschäden, sowie gegen
Diebstahl, Verlust und Beschädigung (All Risk).
7. Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat die Mietsachen
sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, namentlich während dem Transport, der
Installation, Demontage, Zwischenlagerung und während des Betriebs. Der
Vermieter erklärt dem Mieter die sachgemässe Handhabung.
8. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter verpflichtet sich,
alle Geräte mit einem Fehlerstromschutzschalter zu betreiben.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Beide Parteien anerkennen als Gerichtsstand Rorschach.